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Thema: Wichtiger Hinweis zum Urheberrecht




  1. #1
    Ben
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    Hinweis Wichtiger Hinweis zum Urheberrecht

    Wir haben heute die Forenregeln angepasst (Punkt 5.13) und bitten euch daher um besondere Beachtung der folgenden Punkte zum Thema Urheberrecht:

    Beim Posten von fremden Texten und Veröffentlichungen die eigene "Schöpfungshöhe" aufweisen (Pressemeldungen, Interviews, Nachrichten etc. die nicht unter GNU-Lizenz stehen), sind ausschließlich Kleinzitate oder eigene Inhaltsangaben zu verwenden. Das Kopieren des gesamten Artikels verstößt gegen deutsches Urheberrecht.

    Zitat Zitat von wikipedia.de
    Als Kleinzitat bezeichnet man im Urheberrecht das auszugsweise Zitieren aus einem urheberrechtlich geschützten Text.
    Wikipedia schreibt weiter:

    • der Zitierzweck muss erkennbar sein
    • der Umfang des Zitats muss dem Zweck angemessen sein.

    Des Weiteren muss der Beitrag mit Quellvermerken versehen werden - das heißt mit einem Backlink zum vollständigen Artikel.

    Weitere Richtlinien: http://de.wikipedia.org/wiki/Zitiere...nternetquellen

    Informationen zum Verwenden von Bildzitaten: http://de.wikipedia.org/wiki/Bildzitat

    Bitte habt Verständnis dafür, dass wir Beiträge die diesen Richtlinien nicht entsprechen gegebenenfalls kommentarlos editieren oder anpassen werden. Sollte der Quellenhinweis ganz fehlen behalten wir es uns vor, einzelne Threads bis zur vollständigen Klärung temporär zu entfernen.
    dein plan b plan b

  2. #2
    Ben
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    Zitieren, verlinken, Bilder veröffentlichen: Was ist erlaubt? Wo drohen Strafen?

    Ausführliche Antworten von Rechtsanwältin Anja M. Neubauer

    Häufig bekomme ich Anfragen bezüglich Urheberrecht-, Zitierrecht und sogar zu Bilderrechten. Zum Beispiel: Was darf ich verlinken? Wie lang darf ein Zitat sein? Muss ich Fotos von jedem einzelnen der Abgebildeten genehmigen lassen? Habe ich Stock-Fotos für immer gekauft?
    » weiterlesen bei kerstin-hoffmann.de.
    dein plan b plan b

  3. #3
    Ben
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    Die Durchsetzung des Urheberrechts treibt weitere Blüten …

    Kein Witz: Websites abkassiert wegen Heinz Erhardt

    Der vor 32 Jahren verstorbene Humorist Heinz Erhardt erfreut sich bei den Deutschen ungebrochener Popularität. Derzeit macht jedoch der Lappan-Verlag als Rechteinhaber auf schmerzhafte Weise deutlich, dass Erhardts Kurzgedichte noch längst kein Volksgut geworden sind: Die von Lappan beauftragte Rechtsanwaltskanzlei KSP hat offenbar zahlreichen Website-Betreibern, die Erhardt-Texte wiedergeben, Rechnungen mit Schadensersatzforderungen geschickt.
    » weiterlesen bei heise.de.
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    Letzter Beitrag: 20.11.2008, 18:03

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