*puh*
Keine Droge der Welt kann einen so süchtig und einen so kaputt machen, wie es ein anderer Mensch kann
Elektronisch -Praktisch- Gut
http://www.myspace.com/polykoma
http://www.myspace.com/wearedirtclub
http://www.myspace.com/bluecoderecords
in der checkliste steht aber was anderes drin als in deinem ersten hinweis, dan.
Reagieren muss man also in jedem Fall, entweder, indem man zumindest eine modifizierte Unterlassungserklärung abgibt (siehe Punkt 5), oder indem man zum Anwalt geht und eventuell eine Gegenklage einreicht.
YOUR MOTHER NAKED / SUNSET CLUB
http://yourmothernaked.com/
http://www.residentadvisor.net/dj/topsykrett
http://www.soundcloud.com/topsy-krett
das war kein hinweis das war die von mir angewendete praxis
du musst natürlich auch differenzieren was genau passiert ist. Da gibts ja x-möglichkeiten.
» weiterlesen bei heise.de.Gericht: Filesharing-Abmahnung ist eine "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung"
Mit einer bemerkenswerten Entscheidung zum Thema Filesharing sorgt derzeit das Oberlandesgericht Düsseldorf für Aufregung. In seinem im Rahmen eines Antrags auf Prozesskostenhilfe ergangenen Beschluss qualifiziert das OLG Abmahnungen der Kanzlei Rasch als "völlig unbrauchbare anwaltliche Dienstleistung". Zudem verschob es in der Entscheidung vom 14.11.2011 die Beweislast zugunsten der Abgemahnten (Az.: I-20 W 132/11).