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Thema: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer




  1. #1
    plan b junkie
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    Standard Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    Ein Arbeitskollege von mir hat einen entsprechenden Brief der Anwaltskanzlei Rasch bekommen und soll 3500€ zahlen. Seine Tochter (14) hat mit "bearshare" Musik heruntergeladen bzw. auch "geshared". Hat hier jemand Erfahrungen bzw. ist selbst jemand betroffen?


  2. #2
    plan b junkie Benutzerbild von mojiito
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    www.yeahdisko.de | www.mojiito.de
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  3. #3
    plan b allstar Benutzerbild von Zech
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    ja, wenn du zahlst ist das ein schuldeingeständis und es kommt noch mehr, weil sie dann weiter suchen. wenn du nicht zahlst gehts vor gericht und es kommt dann wohl noch eine vorstrafe dazu.

    auf keinen fall zu empfehlen ist ein "normaler" anwalt. man sollte sich gezielt einen suchen, der auf urheberrecht spezialisiert ist. heise hilft hierbei weiter.

  4. #4
    plan b junkie
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    @Mojiito: Danke entsprechende Links habe ich auch gefunden!

    @Zech: Zum glück betrifft es mich nicht selbst. Aber deine Aussage ist interessant das bei einer Zahlung wieder entsprechende Forderungen kommen. Hast du einen Link bei Heise?

  5. #5
    plan b allstar Benutzerbild von Zech
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    Zitat Zitat von Michel
    @Mojiito: Danke entsprechende Links habe ich auch gefunden!

    @Zech: Zum glück betrifft es mich nicht selbst. Aber deine Aussage ist interessant das bei einer Zahlung wieder entsprechende Forderungen kommen. Hast du einen Link bei Heise?

    sry, müsste ich selbst suchen

  6. #6
    plan b allstar Benutzerbild von ANdi
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    Hafte ich für meine minderjährigen Kinder?
    Kurzum: NEIN! Eltern haften nicht für die Tauschbörsen-Nutzung der eigenen minderjährigen Kinder, da es den Eltern nicht zumutbar ist, die kompletten Aktivitäten der Kinder im Internet zu überwachen, geschweige denn, sich mit den aktuellen Programmen zu beschäftigen, mit denen man evtl. illegal Musik-Dateien runterladen kann. Auch nicht für volljährige Kinder.

    mehr dazu hier: http://www.golem.de/0701/50179.html
    myspace.com/zweisammusic
    Promise me you'll always remember: You're braver than you believe, and stronger than you seem, and smarter than you think.

  7. #7
    plan b junkie
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    Das war leider nur ein Urteil des Landgerichts Mannheim andere Gerichte sind zu gegenteiligen Urteilen gekommen.
    Aber danke dir.

    Kein Anwalt hier der sich mit Internetrecht auskennt?

  8. #8
    plan b junkie Benutzerbild von mojiito
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    also der allgemeine konsens ist: es gibt keinen. ca. 30% zahlen sofort, aus angst, einige lassen sich auf einen rechtsstreit ein mit meist positivem ergebnis. die staatsanwaltschaft selbst bezeichnet rasch als "spam-kläger", da er täglich mind. 100 klagen einreicht. interessant ist aber der ansatz, das potentielle beweismittel nicht gültig sind, da herr rasch & co selbst mit illegalen methoden (trojaner in tauschbörsen u.ä.) die daten ermitteln. rechtsbrüche, die mit illegalen methoden nachgewiesen werden, bestehen nicht vor der deutschen justiz. weiter soll es wohl ebenso gefälschte vollmachten von plattenfirmen geben. ungeklärt ist auch, für wen er eigentlich arbeitet - in erster linie offensichtlich für sich selbst.

    am interessantesten aber michel:

    Eltern haften nicht für Tauschbörsennutzung ihrer Kinder
    Landgericht Mannheim verneint Eltern-Haftung für volljährige Kinder

    http://www.golem.de/0701/50179.html


    edit. ok. da war einer schneller.


    ansonsten ist das thema heiß..betrifft auch das forum
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  9. #9
    plan b allstar Benutzerbild von Zech
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    Zitat Zitat von lectro_ANdi
    Hafte ich für meine minderjährigen Kinder?
    Kurzum: NEIN! Eltern haften nicht für die Tauschbörsen-Nutzung der eigenen minderjährigen Kinder, da es den Eltern nicht zumutbar ist, die kompletten Aktivitäten der Kinder im Internet zu überwachen, geschweige denn, sich mit den aktuellen Programmen zu beschäftigen, mit denen man evtl. illegal Musik-Dateien runterladen kann. Auch nicht für volljährige Kinder.

    mehr dazu hier: http://www.golem.de/0701/50179.html
    falsch, der providervertrag läuft wohl über die eltern oder?
    dei rechtssprechnung sagt, dass jeder internet-nutzer für den traffic, der über seinen anschluss läuft verantwortlich ist!
    bsp.: du hast ein offenes w-lan und leute laden über deinen anschluss kinderpornos.

    oder du wohnst in einer wg, der anschluss läuft auf dich, deine mitbewohner ziehen sich zeug, werden abgemahnt, keiner zahlt es kommt zu einer durchsuchung, alles wurde aber gelöscht. zur rechenschaft wird dann der "betreiber" des anschlusses gezogen.

    wenn der anwalt dumm kommt, wird er über den weg gehen.

  10. #10
    plan b junkie Benutzerbild von mojiito
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    Standard Re: Anwaltskanzlei Rasch - Abmahnung an Filesharer

    würde erstens mal ganz schnell zu denen kontakt aufnehmen: http://www.abmahnwelle.de/
    und gleichzeitig hier anrufen bzw. schreiben, um mich kurz beraten zu lassen:
    http://www.anwalt.de/


    evt. gibt es ja anwälte (ganz sicher), die sich auf rasch spezialisiert haben
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