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Thema: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA




  1. #1
    plan b junkie Benutzerbild von DirK
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    Standard "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Informationen zum Thema auf der GEMA Seite:


    Angebot von DJ Mixen im Internet zum Abruf durch den Endnutzer
    Bei DJ Mixen werden Musikwerke von Vinyl-Schallplatten oder CDs ineinander gemixt. Teilweise werden
    dabei Musikwerke so verbunden, dass quasi ein neues Musikwerk entsteht. Das Mixen von Musikwerken
    berührt neben den Rechten, die von der GEMA wahrgenommen werden, noch andere Rechte, deren Abklärung
    unter Umständen zeitaufwendig und mühselig ist.

    Da die Mixe durch das Anbieten im Internet, im Gegensatz zu den Mixen, die in Diskotheken zu hören sind,
    keinen flüchtigen Charakter haben, müssen diese Rechte vor Einstellung ins Internet abgeklärt werden.
    Im Einzelnen handelt es sich um folgenden Rechte und Rechteinhaber:

    Vergütung und Rechte

    Durch das Mixen werden die Musikwerke verändert. Dies stellt eine so genannte Bearbeitung des Musikwerkes
    dar, folglich tritt das Recht zur Bearbeitung in Kraft.
    Dieses Recht hält der Komponist, der in der Regel von einem Musikverlag vertreten wird. Bitte setzen Sie
    sich mit dem Rechteinhaber in Verbindung und erwerben Sie das Bearbeitungsrecht in eigener Verantwortung!
    Informationen, welcher Rechteinhaber (Komponist, Verlag) Ihr Ansprechpartner ist, erhalten Sie über unsere
    Datenbank im Internet www.gema.de/musikrecherche
    oder kostenpflichtig bei unserer Dokumentationsstelle:

    GEMA Berlin, Abteilung Dok-Service
    Bayreuther Straße 37, 10787 Berlin
    Tel.: 030-21245-450 und -451
    Fax: 030-21245-455 und -454
    E-Mail: gema@gema.de.

    Das Leistungsschutzrecht ist das Recht an der Aufnahme. Diese Rechte nimmt in der Regel der Tonträgerhersteller
    (Plattenfirma) wahr. Werden bei einem Mix vorbestehende Aufnahmen von CDs oder einer
    Schallplatten verwendet, muss beim Tonträgerhersteller die Genehmigung zur Verwendung der Aufnahme,
    vor Herstellung eingeholt werden.
    Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an den Bundesverband Musikindustrie (IFPI):
    www.musikindustrie.de

    Erst nach Abklärung der genannten Rechte, kann die GEMA die Lizenz erteilen. Die Höhe des Lizenzbetrags
    ergibt sich aus den Tarifen VR-OD 2 (Downloads) bzw. VR-OD 3 (Streaming).
    Information DJ-Mixe Seite 2 von 4

    Verfahrensweise
    Bitte verwenden Sie den Meldebogen, den Sie auf der GEMA-Website zum Download finden oder bei der
    Infostelle anfordern können.
    E-Mail: info-ind@gema.de
    Telefon: 089 / 4 80 03-800
    Internet: www.gema.de

    Lizenzierungsgrundlagen der GEMA zur Herstellung von Bildtonträgern und
    audiovisuellen Datenträgern

    Bei der Herstellung und Verbreitung von Bildtonträgern oder audiovisuellen Datenträgern mit Werken des
    von der GEMA verwalteten, geschützten Weltrepertoires werden folgende urheberrechtliche Nutzungsrechte
    in Anspruch genommen:

    Vervielfältigungsrecht § 16 UrhG und Verbreitungsrecht § 17 UrhG
    Die Einräumung der Nutzungsrechte von Werken des GEMA-Repertoires mit Zahlung der Vergütung, steht
    unter dem Vorbehalt, dass Rechte Dritter beachtet werden und alle Rechte (urheberrechtliche Nutzungsrechte)
    und sonstige Rechte vor Herstellung erworben werden. Die tarifliche Vergütung ist vor Herstellung
    bzw. Auslieferung für die in Auftrag gegebene Stückzahl zzgl. z. Zt. 7 % MwST. zu entrichten. Die Lizenz
    gilt erst nach Bezahlung der sich aus dem Lizenzantrag ergebenden Lizenzrechnung (inkl. z. Zt. 7 % MwST.)
    als erteilt.

    Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung
    Das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung ist das Recht zur Verbindung von Werken der Tonkunst (Musik)
    mit Werken anderer Gattungen (Bild, Film, etc.) Das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung wird i. d.
    R. von den Berechtigten (Urheber, Verlag) selbst vergeben. Der Auftraggeber ist gehalten, sich mit dem
    Berechtigten selbst in Verbindung zu setzen und das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung zu klären. Es
    ist anzumerken, dass auch die GEMA das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung klären kann. In diesem
    Fall ist der Auftraggeber jedoch dem Risiko von Schadenersatzforderungen und / oder Ansprüchen auf Unterlassung
    ausgesetzt, falls der Bildtonträger oder audiovisuelle Datenträger zu diesem Zeitpunkt bereits
    hergestellt wurde und der Berechtigte das Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung nicht erteilt. Außerdem
    ist anzumerken, dass die Klärung des Herstellungsrecht / Recht zur Benutzung durch die GEMA einige Zeit
    benötigt, da diese nach Berechtigungsvertrag an bestimmte Fristen gebunden ist.
    Industrielle Herstellung von audiovisuellen Datenträgern (Importe / Exporte)
    Der Erwerb der urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat durch den kaufmännischen Verantwortlichen (in
    der Folge „Auftraggeber“ genannt), mittels der hierfür vorgesehenen Formulare zu geschehen. Gleiches gilt
    für Herstellungen von Bildtonträgern oder audiovisuellen Datenträgern im Ausland. Ebenso ist bei importierten
    Produkten ein Rechteerwerb über die Direktion Industrie der GEMA durch den Importeur für die
    Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich, soweit dies nicht durch den ausländischen
    Hersteller auch für die Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist. Für Importe aus den USA
    und Kanada müssen die urheberrechtlichen Nutzungsrechte in jedem Fall bei der GEMA eingeholt werden.
    Information DJ-Mixe Seite 3 von 4

    Für Exporte in die USA erteilt die GEMA keine Lizenz. Exporte in die USA müssen jedoch unter Angabe des
    Importeurs, der Bestellnummer, Trägerart und Stückzahl der GEMA gemeldet werden.
    Leistungsschutzrechte §§ 75, 85 UrhG (Recht an der Aufnahme)
    Bei der Verwertung von vorbestehenden Original-Aufnahmen, weisen wir Sie vorsorglich darauf hin, dass
    etwaige Rechte Dritter z. B. so genannte Leistungsschutzrechte der Interpreten und Tonträgerhersteller vor
    Nutzung der Werke erworben werden müssen. Diese Rechte werden i. d. R. vom Tonträgerhersteller wahrgenommen.
    Für weitere Informationen hierzu, wenden Sie sich bitte an die GVL (Gesellschaft zur Verwertung
    von Leistungsschutzrechten) diese nimmt die so genannten Zweitverwertungsrechte für Künstler und
    Tonträgerproduzenten wahr. Des Weiteren ist sie für Fragen zur Beantragung eines Labelcodes (LC-Code)
    zuständig.

    GVL Berlin
    E-Mail: gvl@gvl.de
    Tel. 030-48483-600
    Internet: www.gvl.de
    oder an den
    Bundesverband Musikindustrie e. V. (IFPI)
    E-Mail: info@musikindustrie.de
    Tel.: 030-590038-0
    Internet: www.musikindustrie.de

    Informationen zu Musikverlagen und Urhebern erhalten Sie neben der
    GEMA Online Repertoiresuche www.gema.de/musikrecherche/ auch kostenpflichtig bei der

    GEMA-Dokumentationsstelle, Berlin
    E-Mail: gema@gema.de
    Tel.: 030-21245-450 und -451
    Fax: 030-21245-455 oder -454
    Urheberpersönlichkeitsrecht / Bearbeitungsrecht

    Der Auftraggeber (Tonträgerproduzent) ist gehalten, bei der Verwendung von Werkteilen oder Werkkürzungen
    die Einwilligung der Berechtigten einzuholen. Das Urheberpersönlichkeitsrecht, insbesondere bei
    Bearbeitungen, ist zu beachten.

    Auslieferungsgenehmigung (Haftungsfreistellung für das Presswerk)
    Wünscht der Auftraggeber eine Auslieferungsgenehmigung, wird die GEMA nach korrekt erfolgter Meldung
    des Bildtonträgers oder audiovisuellen Datenträgers, das Presswerk bzw. die Fertigungsstätte innerhalb
    von 10 Werktagen vom Erwerb der Lizenzen für das Repertoire der GEMA mit der gemeldeten Stückzahl,
    freistellen. Der Auftraggeber übernimmt allein die Lizenzierungsverpflichtung mit der Lizenzantragstellung
    und der anschließenden GEMA-Rechnungsbegleichung.
    Information DJ-Mixe Seite 4 von 4

    Vergütung
    Die tarifliche Vergütung ist vor der Herstellung bzw. Fertigung für die in Auftrag gegebene Stückzahl zu
    entrichten. Grundlage der Vergütung ist der Preis. Der Auftraggeber verpflichtet sich zu wahrheitsgemäßen
    Angaben. Es gelten die für die jeweilige Produktart veröffentlichten Tarife.
    Gestaltung des Trägers und der Einleger etc.
    Die Etiketten, Träger und Inlays sind mit folgenden Angaben zu versehen:
    Alle Urheber- und Leistungsschutzrechte vorbehalten. Kein Verleih! Keine unerlaubte Vervielfältigung,
    Vermietung, Aufführung, Sendung!
    Der Eindruck GEMA ist auf Etiketten, Trägern und Inlays anzubringen. Die GEMA stellt dazu eine grafische
    Vorlage (EPS, Adobe Illustrator) zum Download im Internet zur Verfügung:
    www.gema.de/fileadmin/inhaltsdateien/musiknutzer/herstellen/gema_cd_label.zip
    Folgende Angaben müssen auf den Inlays oder Plattentaschen angebracht werden:
    Titel der wiedergegebenen Werke, die Namen aller an den Werken beteiligten Urheber sowie ggf. der Bearbeiter
    und die Namen des / der Verlage/s. Sofern vorhanden: Bestell- Katalognummer, Label, Labelcode auf
    den Etiketten, Trägern, Inlays und Plattentaschen.
    Kontrollrecht der GEMA

    Der Lizenznehmer räumt der GEMA ein Kontrollrecht ein, welches den Kontrolleuren der GEMA freien Zutritt
    zu den Werkstätten, Lagern und Büros des Lizenznehmers ermöglicht. Das Zutrittsrecht darf weder
    verweigert, noch unter irgendeinem Vorwand verzögert werden. Der Lizenznehmer wird den Kontrolleuren
    der GEMA alle Unterlagen zugänglich machen, die eine umfassende betriebliche Kontrolle der Aufnahme
    und der Pressungen bzw. Fertigungen sicherstellen.
    Die GEMA ist berechtigt, bei Aufnahme und / oder Pressungen bzw. Fertigungen im Ausland, dieses Kontrollrecht
    von ihrer dortigen Schwestergesellschaft ausüben zu lassen.

    Repertoirekennzeichnung
    Die GEMA wird dem Auftraggeber die Kennzeichnung der in den Inhaltsmeldungen aufgeführten Werke
    mitteilen. Dabei werden derzeit folgende Abkürzungen verwendet:
    GEMA = geschützt und durch die GEMA vertreten
    PM = Pas membre (Nicht-Mitglied) geschützt, jedoch nicht durch die GEMA vertreten
    PAI = Propriétaire actuellement inconnu (Rechtseigentümer derzeit unbekannt)
    DP = Domain public (Allgemeingut, im unbearbeiteten Original urheberrechtlich frei)
    GEMA-Mitgliedschaft und eigene Werke
    Für den Fall, dass der Auftraggeber GEMA-Mitglied ist und die Produktion ausschließlich Werke des GEMAMitglieds
    enthält, hat das GEMA-Mitglied grundsätzlich die Lizenz dafür zu erwerben. Der Grund hierfür ist,
    dass das GEMA-Mitglied seine Nutzungsrechte mit dem Berechtigungsvertrag an die GEMA abgetreten hat.
    Geändert von Ben (18.10.2009 um 17:09 Uhr) Grund: Zitat zu Beginn entfernt.

  2. #2
    plan b junkie Benutzerbild von DirK
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Kurz gesagt:

    "Gibt es im Rahmen des Music-on-Demand Angebots ohne Download keine Marktpreise gemäß Abschnitt II,
    Ziff. 3., beträgt die Vergütung € 0,1875 pro abge-rufenes Werk mit einer Spieldauer von bis zu fünf Minuten.
    Ist die Spieldauer des Werkes länger als fünf Minuten, wird für jeweils jede weitere Minute eine Vergütung
    je Werk von einem Fünftel der Mindestvergütung gemäß vorstehendem Absatz berechnet."


    Ein 75min Mix kostet also 2,8125 Euro PRO download ... bei 100 downloads sind also schon knapp 300 eus flöten. und das schönste: das sind nicht nur drohungen

  3. #3
    plan b allstar Benutzerbild von Zech
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...

    ansonsten: http://www.dein-plan-b.de/szenetalk/...promomixtarif/


    [Link entfernt - Ben]
    Geändert von Ben (18.10.2009 um 17:11 Uhr) Grund: Link aus gegebenem Anlaß entfernt.

  4. #4
    plan b addicted Benutzerbild von kAiL
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Zitat Zitat von Zech
    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...
    ..und was machst Du, wenn jemand den Link mit Passwort in nem Forum postet? Das Set liegt ja dennoch auf Deinem Server.

    Einzige Alternative wird über kurz oder lang Rapidshare und andere Sharehoster sein.
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  5. #5
    plan b allstar Benutzerbild von Zech
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...
    ..und was machst Du, wenn jemand den Link mit Passwort in nem Forum postet? Das Set liegt ja dennoch auf Deinem Server.

    Einzige Alternative wird über kurz oder lang Rapidshare und andere Sharehoster sein.

    da hast du recht, aber ich bin mir nicht sicher, wie in diesem fall die rechtslage ist, weil du selbst ja nicht zur kommerziellen verbreitung in diesem falle in deinem namen beigetragen hast.

    rapidshare und co dürften da keine alternative sein, da du hier nicht aktiv dazu beitragen kannst, dass es sich verbreitet und von irgendjemandem muss das ja auch hochgeladen werden, die anbieter loggen aber alle die ip mit von daher sehe ich dies nicht als alternative.


  6. #6
    plan b addicted Benutzerbild von kAiL
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Zitat Zitat von Zech
    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...
    ..und was machst Du, wenn jemand den Link mit Passwort in nem Forum postet? Das Set liegt ja dennoch auf Deinem Server.

    Einzige Alternative wird über kurz oder lang Rapidshare und andere Sharehoster sein.

    da hast du recht, aber ich bin mir nicht sicher, wie in diesem fall die rechtslage ist, weil du selbst ja nicht zur kommerziellen verbreitung in diesem falle in deinem namen beigetragen hast.

    rapidshare und co dürften da keine alternative sein, da du hier nicht aktiv dazu beitragen kannst, dass es sich verbreitet und von irgendjemandem muss das ja auch hochgeladen werden, die anbieter loggen aber alle die ip mit von daher sehe ich dies nicht als alternative.

    wenn die IP gespeichert wird, ist es in der Tat keine Alternative.
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  7. #7
    plan b allstar Benutzerbild von AmoK
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    kann man nicht im internet cafe uppen?
    Keine Droge der Welt kann einen so süchtig und einen so kaputt machen, wie es ein anderer Mensch kann
    http://www.dein-plan-b.de/signaturepics/sigpic3325_1.gif
    Elektronisch -Praktisch- Gut
    http://www.myspace.com/polykoma
    http://www.myspace.com/wearedirtclub
    http://www.myspace.com/bluecoderecords

  8. #8
    Redaktion Benutzerbild von knut_hobel
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    hier hilft wohl nur eins: die gute alte rohrbombe.

    GEMA
    z. Hd. von [Zur Auswahl]
    Keithstraße 7
    10787 Berlin


    [img height=180 width=180]http://de.drugship.eu/img/azarius-paket.jpg[/img]

  9. #9
    plan b addicted Benutzerbild von flip
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    10.735

    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...
    ..und was machst Du, wenn jemand den Link mit Passwort in nem Forum postet? Das Set liegt ja dennoch auf Deinem Server.

    Einzige Alternative wird über kurz oder lang Rapidshare und andere Sharehoster sein.

    da hast du recht, aber ich bin mir nicht sicher, wie in diesem fall die rechtslage ist, weil du selbst ja nicht zur kommerziellen verbreitung in diesem falle in deinem namen beigetragen hast.

    rapidshare und co dürften da keine alternative sein, da du hier nicht aktiv dazu beitragen kannst, dass es sich verbreitet und von irgendjemandem muss das ja auch hochgeladen werden, die anbieter loggen aber alle die ip mit von daher sehe ich dies nicht als alternative.

    wenn die IP gespeichert wird, ist es in der Tat keine Alternative.
    ich denke nicht das rapidshare und co die IPs ihrer kunden einfach so rausgeben, solange sie das nicht unbedinngt müssen..und bis sie das gesetzlich müssen, muss einiges passieren dank dem datenschutz..

    .


    Sometimes I try to chill, mellow down, blow a smoke -
    Smile on my face - but its really no joke.

    People should realize that minimal is a strategy, not a tag; a way of linking all those micro-events and incidental sounds into something coherent and moving and yeah, still quite surprising!
    -----------------------------------------------------------------------
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  10. #10
    plan b addicted Benutzerbild von kAiL
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    Standard Re: "Aus gegebenem Anlass OFF" - Dj Mixes und GEMA

    Zitat Zitat von flip
    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    Zitat Zitat von kAiL
    Zitat Zitat von Zech
    man kann die mixe mit passwort schützen und wer wirklich an der mucke interessiert ist kann sich dieses zuschicken lassen, somit ist das keine kommerzielle verbreitung und kostenlos, hab ich mal wo gelesen...
    ..und was machst Du, wenn jemand den Link mit Passwort in nem Forum postet? Das Set liegt ja dennoch auf Deinem Server.

    Einzige Alternative wird über kurz oder lang Rapidshare und andere Sharehoster sein.

    da hast du recht, aber ich bin mir nicht sicher, wie in diesem fall die rechtslage ist, weil du selbst ja nicht zur kommerziellen verbreitung in diesem falle in deinem namen beigetragen hast.

    rapidshare und co dürften da keine alternative sein, da du hier nicht aktiv dazu beitragen kannst, dass es sich verbreitet und von irgendjemandem muss das ja auch hochgeladen werden, die anbieter loggen aber alle die ip mit von daher sehe ich dies nicht als alternative.

    wenn die IP gespeichert wird, ist es in der Tat keine Alternative.
    ich denke nicht das rapidshare und co die IPs ihrer kunden einfach so rausgeben, solange sie das nicht unbedinngt müssen..und bis sie das gesetzlich müssen, muss einiges passieren dank dem datenschutz..
    naja, aber stellt die Verletzung des Urheberrechts nicht eine Straftat dar? In diesem Fall wäre Rapidshare sogar zur Herausgabe verpflichtet... oder seh ich das falsch!?
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